Neuerungen seit 2019
Es gilt das neue Geldspielgesetz
Swisslos und ihre Tätigkeiten stützen sich auf verschiedene rechtliche Grundlagen. Sehr wichtig dabei ist das neue Geldspielgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Aufsichtsbehörde ist die Interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa); früher Comlot.
Die wichtigsten Neuerungen in Kürze
Möglichkeit für attraktivere Spiele
Swisslos darf attraktivere Sportwetten anbieten.
- Welche Mannschaft schiesst das nächste Tor?
- Wie viele Tore wird es bis zum Abpfiff noch geben?
Um solche Wetten (sog. Live-Wetten), die auch während dem Spiel noch getätigt werden können, haben wir unser Sportwetten-Sortiment ergänzt. Die Sportwetten wurden damit spannender und dynamischer. Im neuen Gesetz sind zudem Massnahmen gegen Wettbetrug verankert.
Strengere Spielerschutzmassnahmen
Swisslos hat bereits früher Massnahmen zur Prävention von exzessivem Geldspiel eingesetzt, wie z.B. Information der Spielenden, Früherkennung gefährdeter Spielender und regelmässige Aus- und Weiterbildung des mit dem Vollzug des Sozialkonzepts betrauten Personals (vgl. Sozialkonzept). Neu ist sie auch gesetzlich dazu verpflichtet.
Seit dem 1. Januar 2019 gilt für alle Swisslos-Produkte - unabhängig davon, ob online oder an der Verkaufsstelle gespielt - ein Mindestalter von 18 Jahren.
Ebenfalls seit dem 1. Januar 2019 müssen wir zudem Online-Spielerinnen und Online-Spieler sperren, wenn bei ihnen gewisse Kriterien bezüglich Finanzen oder Spielsuchtproblematik erfüllt sind. Die Daten zu den gesperrten Personen tauschen wir mit den Casinos aus. Neu sind Personen, die in den Casinos gesperrt sind, auch bei Swisslos gesperrt und umgekehrt.
Weniger Steuern
Gewinne bis zu 1'000'000 Franken sind seit dem 1. Januar 2019 steuerfrei. Seit 2023 ist dieser Betrag erhöht worden und liegt bei 1'038'300! Nur was darüber liegt, ist weiterhin zu versteuern. Das heisst:
- Gewinn von CHF 1'038'300.-: verrechnungs- und einkommenssteuerfrei
- Gewinn von CHF 1'050'000.-:
- Davon CHF 1'038'300.- verrechnungs- und einkommenssteuerfrei
- Davon CHF 11'700.- verrechnungs- und einkommenssteuerpflichtig
Swisslos untersteht neu den Geldwäschereivorschriften
Verschiedene Vorsichtsmassnahmen und allfällige Zusatzabklärungen sind gestützt auf die Geldwäschereivorschriften vorzunehmen und auch zu dokumentieren.