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Lotteriegesetz und Konkordate

Die Tätigkeit von Swisslos als gemeinnützige Lotteriegesellschaft der Deutschschweiz und dem Kanton Tessin stützt sich auf das Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten vom 8. Juni 1923, die interkantonale Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Lotterien vom 26. Mai 1937 sowie die interkantonale Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten vom 7. Januar 2005.

Nach der Totalrevision des Spielbankengesetzes (in Kraft seit 1. April 2000) beschloss der Bundesrat die Totalrevision des Lotteriegesetzes. Ein entsprechender Vorschlag einer Expertenkommission berücksichtigte aber die Anliegen der Kantone und der Lotteriegesellschaften zu wenig und stiess daher in der Vernehmlassung auf vehemente Kritik. In der Folge anerboten sich die Kantone selbst, eine Lösung in Form eines Konkordats auszuarbeiten. Der Bundesrat entschloss sich, die Lotteriegesetzrevision zu sistieren und der Konkordatslösung eine Chance einzuräumen.

Das Konkordat ist seit dem 1. Juli 2006 in Kraft und wurde kürzlich im Auftrag des Bundes evaluiert. Die Studie „Evaluation der kantonalen Massnahmen zu den Lotterien und Wetten“ vom 21. September 2010 kommt zum Schluss „Mit der interkantonalen Vereinbarung konnten viele Mängel im Bereich Lotterien und Wetten (…) behoben werden.“ Eine Revision des Lotteriegesetzes in den nächsten Jahren ist im Zusammenhang mit den Veränderungen im Geldspielbereich dennoch wahrscheinlich.

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