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Lotteriegesetzrevision versus Konkordat

Die vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement durchgeführte Vernehmlassung zur Totalrevision des 80-jährigen Lotteriegesetzes wurde im Sommer 2003 abgeschlossen. Nach der Vernehmlassung wurden die Notwendigkeit und die politische Akzeptanz der vorliegenden Totalrevision des Gesetzes vom Gesamtbundesrat in Frage gestellt und die Revision des Lotteriegesetzes sistiert. Die Konferenz der kantonalen Lotteriedirektoren strebte im Einklang mit dem Bundesrat eine Verbesserung und Modernisierung der Lotterieordnung im Rahmen eines Konkordates an. Das Konkordat, welches seit dem 1. Juli 2006 in Kraft ist, berücksichtigt die aus der Vernehmlassung unbestrittenen Regulierungsvorschläge.

Lesen Sie hier einen Auszug aus dem Geschäftsbericht 2005.

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